Aktuelles

Ambulante Hospizarbeit: Frist für die Förderanträge läuft in wenigen Tagen ab!

13.01.2026 | Allgemeines

Fristablauf: 31. März 2026

Am 9. Januar 2026 haben die beiden zuständigen Krankenkassen (VDEK für das Rheinland, AOK für Westfalen-Lippe) die Förderanträge veröffentlicht. Das jährliche Förderverfahren hat somit begonnen. Bis zum 31. März 2026 müssen die Ambulanten Hospizdienste ihren Förderantrag an VDEK bzw. AOK geschickt haben. Hier finden Sie die Unterlagen:

Rheinland VDEK
Westfalen-Lippe AOK (Achtung: hier muss der Landesteil Westfalen-Lippe ausgewählt werden!)

Im Rheinland erfolgt die Übermittlung der Förderanträge via Cryptshare (ALPHA hat hierzu einen Leitfaden erstellt), in Westfalen-Lippe postalisch.

Bitte melden Sie sich bei Fragen zur Förderung gern bei uns!

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