Eifgenbachtal
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Geleucht Halde Rheinpreussen, Moers
Halde Norddeutschland, Neukirchen-Vluyn
Düsseldorf Rheinufer
Fachwerk in Assinghausen
Bad Driburg
Biggesee
Schneefreuden
Blick über Wuppertal
Küstelberg
13.01.2026 | Allgemeines
Am 9. Januar 2026 haben die beiden zuständigen Krankenkassen (VDEK für das Rheinland, AOK für Westfalen-Lippe) die Förderanträge veröffentlicht. Das jährliche Förderverfahren hat somit begonnen. Bis zum 31. März 2026 müssen die Ambulanten Hospizdienste ihren Förderantrag an VDEK bzw. AOK geschickt haben. Hier finden Sie die Unterlagen:
Rheinland VDEK
Westfalen-Lippe AOK (Achtung: hier muss der Landesteil Westfalen-Lippe ausgewählt werden!)
Im Rheinland erfolgt die Übermittlung der Förderanträge via Cryptshare (ALPHA hat hierzu einen Leitfaden erstellt), in Westfalen-Lippe postalisch.
Wir empfehlen die Anlage 5 des Förderantrags (Nachweis der Sterbebegleitungen) so bald wie möglich an die einzelnen Krankenkassen zu senden. Am besten verbunden mit der Bitte, die Angaben zu prüfen, damit bei versehentlich der falschen Krankenkasse zugeordneten Patient*innen noch eine Korrektur bis zum endgültigen Versand des Förderantrags möglich ist.