Mitglied werden
Warum Mitglied werden?
- Unterstützen Sie die Arbeit des Landesverbandes und ermöglichen Sie damit die gesellschaftlich-politische Einflussnahme auf die Entwicklung der hospizlichen Haltung im Kleinen und im Großen.
- Profitieren Sie von unseren Arbeitsgruppen, Fachtagungen und Rundbriefen in Ihrer täglichen Arbeit.
- Werden Sie Teil unseres Netzwerkes.
- Werden Sie Mitglied im Hospiz- und PalliativVerband NRW e.V. sowie mittelbares Mitglied des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.
Wer kann Mitglied werden?
- Einrichtungen des hospizlich-palliativen Versorgungsbereichs
- Ambulante Hospizdienste (AHD) - ohne Förderung nach § 39a
- Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste (AHPB) - mit Förderung
- Ambulante Hospiz- und Palliativpflegedienste (AHPP)
- Ambulante Kinder- Jugendhospizdienste
- Stationäre und teilstationäre Hospize
- Stationäre Kinder- und Jugendhospize
- Palliativstationen, Palliativmedizinische Tageskliniken, Krankenhäuser, Palliative-Care-Teams, Palliativmedizinische Konsiliardienste, pädiatrische Palliativeinrichtungen
- Palliativmedizinische Arztpraxen mit einem qualifizierten Palliativarzt
- Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe
Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Ordentliche und Fördernde Mitglieder müssen ihren Sitz / Wohnort in NRW haben. In Verbindung mit der Mitgliedschaft im HPV NRW wird Ihre Einrichtung automatisch auch mittelbares Mitglied im DHPV.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Mitgliedschaft:
HPV NRW Satzung
HPV NRW Beitragsordnung und DHPV-Beitragsordnung
DHPV Leitsätze
HPV NRW Aufnahme- und Qualitätskriterien
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle . Wir informieren Sie und beantworten Ihre Fragen. Die Aufnahmeunterlagen senden wir Ihnen dann gern postalisch zu. Über die Neuaufnahme von Einrichtungen beschließt der Vorstand. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Mitgliedschaft!